Gesetzliche Bestimmungen

VERKAUFS- UND ZUSAMMENARBEITSREGELN MIT NLA SYSTEMS SP. Z OO

§ 1 – Allgemeine Bestimmungen

1. Diese Bestimmungen legen die Regeln für den Verkauf von Produkten und die Erbringung von Dienstleistungen durch NLA Systems Sp. z o. o. mit Sitz in Bydgoszcz, ul. Fordońska 24B (KRS 0001112242, NIP 9532804488), im Folgenden als „Verkäufer“ bezeichnet, fest.
2. Die Bestimmungen gelten für alle Transaktionen, die über die Website www.nla-systems.com , den metatronstore.com -Shop, Werbeportale, direkte Geschäftskontakte und andere Formen der Zusammenarbeit getätigt werden.
3. Die Aufgabe einer Bestellung, der Erhalt eines Produkts, die Teilnahme an einer Schulung oder die Unterzeichnung eines Vertrags gilt als vollständige und bedingungslose Annahme dieser Bestimmungen.

§ 2 – Art der Geräte und Umfang der Verantwortung

1. Die vom Verkäufer angebotenen Produkte, darunter METATRON, Plasma Therapy, Plasma Connect und PT-3, sind keine Medizinprodukte im Sinne des Gesetzes vom 20. Mai 2010 über Medizinprodukte.
2. Diese Geräte sind nicht zur Diagnose, Behandlung, Prävention oder Überwachung der Gesundheit im Sinne der akademischen Medizin bestimmt.
3. Der Käufer erkennt an, dass er alle Entscheidungen bezüglich der Verwendung des Geräts unabhängig und auf eigenes Risiko gemäß den in Polen und der Europäischen Union geltenden gesetzlichen Bestimmungen trifft.
4. Der Verkäufer haftet nicht für Folgen, die sich aus der Verwendung der Produkte in einer Weise ergeben, die nicht mit ihrem Verwendungszweck, den Anweisungen oder dem geltenden Recht übereinstimmt.

§ 3 – Gewährleistung

1. Für die Produkte gilt eine Gewährleistung von 12 Monaten ab Lieferdatum bzw. Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls.
2. Von der Garantie ausgeschlossen sind:
- Verbrauchsteile (Lampen, Gehäuse, Kabel, Polster, Sicherungen, Abdeckungen usw.),
- Schäden, die durch nicht autorisierte Reparaturen, Veränderungen oder Eingriffe am Gerät entstehen,
- Transportschäden, die auf eine unsachgemäße Sicherung oder fehlende Versicherung der Sendung zurückzuführen sind.
3. Im Falle einer Garantiereparatur verpflichtet sich der Käufer zur Einsendung eines versicherten Pakets mit dem Vermerk „Sorgfältig behandelt“ im Wert des im Bruttokaufbeleg angegebenen Wertes.

§ 4 – Haftungsbeschränkung

1. Der Verkäufer übernimmt keine Garantie für die mit dem Gerät erzielten Ergebnisse und haftet nicht für Nebenwirkungen, finanzielle Verluste, Betriebsunterbrechungen oder indirekte Schäden im Zusammenhang mit der Verwendung des Geräts.
2. Der Käufer verpflichtet sich, die Produkte auf eigene Gefahr zu verwenden. Dritte, die das Gerät mit seiner Zustimmung verwenden, haben keinen Anspruch darauf, Ansprüche gegen den Verkäufer geltend zu machen.
3. Der Käufer bestätigt, dass er die Art und den Zweck der vom Verkäufer angebotenen Geräte versteht und dass diese keinen Ersatz für medizinische Verfahren darstellen, die dem aktuellen medizinischen Kenntnisstand entsprechen.

§ 5 – Rücktritt vom Vertrag

1. Der Käufer, der Verbraucher ist, hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum des Warenerhalts vom Vertrag zurückzutreten.
2. Im Falle eines Rücktritts werden alle angefangenen 24 Stunden der Nutzung des Produkts ab dem 15. Tag als Miete in Höhe von 150 PLN brutto pro Tag behandelt.
3. Die Rücksendung der Ware muss vollständig, in unbeschädigtem Zustand und in einer entsprechend gesicherten und versicherten Verpackung erfolgen.
4. Die Kosten für Zusatzleistungen, Konfiguration, Schulung, Aktivierung, Kalibrierung und Reisekosten werden nicht erstattet.

§ 6 – Ausschluss des Widerrufsrechts

1. Gemäß Art. 38 Punkt 13 des Gesetzes vom 30. Mai 2014 über Verbraucherrechte (Gesetzblatt von 2020, Pos. 287) hat der Verbraucher kein Recht, vom Vertrag zurückzutreten:
- bei der Lieferung digitaler Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers und nach Belehrung über den Verlust des Widerrufsrechts begonnen wurde,
- im Falle der Erbringung von Dienstleistungen, die mit Zustimmung des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbracht wurden,
- nach Beginn der Schulungs-, Konfigurations-, Kalibrierungs- oder Beratungsleistungen,
- bei bereits begonnener Miete des Gerätes.
2. Die vorstehenden Bestimmungen setzen die Bestimmungen der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher um.

§ 7 – Pflichten des Käufers

1. Der Käufer verpflichtet sich, die Geräte entsprechend den Anweisungen, Vorschriften und geltenden Gesetzen zu verwenden.
2. Der Käufer darf nicht damit werben, werben oder suggerieren, dass die vom Verkäufer angebotenen Geräte diagnostische, therapeutische oder heilende Eigenschaften im Sinne der Vorschriften über Gesundheitsdienstleistungen hätten.

§ 8 – Erklärung

1. Bei jedem Abschluss eines Kaufvertrags, der Unterzeichnung eines Abnahmeprotokolls, dem Beginn einer Schulung oder der Aufnahme einer anderen Form der Zusammenarbeit ist der Käufer verpflichtet, persönlich eine Erklärung zu unterzeichnen, in der:
- bestätigt, dass er/sie diese Bestimmungen gelesen hat und sie vorbehaltlos akzeptiert,
- verzichtet auf sämtliche Ansprüche gegenüber dem Verkäufer und seinen verbundenen Unternehmen, sowohl gegenwärtige als auch zukünftige, die aus dem Kauf, der Verwendung oder der weiteren Bereitstellung der Produkte entstehen können.

§ 9 – Verantwortung für Werbemaßnahmen

1. Der Käufer ist ausschließlich für sämtliche Werbe-, Anzeigen- und Informationsaktivitäten im Zusammenhang mit den vom Verkäufer angebotenen Geräten verantwortlich, insbesondere auch für die Andeutung ihrer Wirksamkeit im gesundheitlichen Bereich.
2. Im Falle einer Verletzung gesetzlicher Bestimmungen durch den Käufer oder mit seiner Zustimmung handelnde Personen trägt der Käufer die volle zivil-, verwaltungs- und finanzielle Haftung.
3. Aus Handlungen des Käufers, die darin bestehen, den Geräten gesundheitliche, therapeutische oder medizinische Eigenschaften zuzuschreiben, können keinerlei Ansprüche gegen den Verkäufer erwachsen.

§ 10 – Schlussbestimmungen

1. Alle Streitigkeiten werden durch das für den Sitz des Verkäufers zuständige Gericht entschieden.
2. Die Bestimmungen können aufgrund von Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen aktualisiert werden – die aktuelle Version ist auf der Website www.nla-systems.com verfügbar.
3. Die Bestimmungen sind ein integraler Bestandteil jedes mit dem Verkäufer geschlossenen Vertrags, unabhängig von der Form der Transaktion.

§ 11 – Sicherheitsbestimmungen

1. NLA Systems Sp. z o. o. legt fest, dass alle dem Käufer mündlich, schriftlich oder elektronisch im Rahmen von Präsentationen, Verkaufsgesprächen, Schulungen, Anweisungen, Werbe- oder Informationsmaterialien bereitgestellten Informationen ausschließlich zu Informationszwecken dienen und keine medizinische, diagnostische oder therapeutische Beratung darstellen.
2. Sämtliche dem Käufer zur Verfügung gestellten Schulungsmaterialien, Bedienungsanleitungen, Grafiken, Präsentationen und Know-how bleiben geistiges Eigentum des Verkäufers und dürfen ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers weder vervielfältigt, verändert, verbreitet noch Dritten zugänglich gemacht werden.
3. Der Käufer verpflichtet sich, die Marken, Handelsnamen, Logos, Produktnamen und Werbematerialien des Verkäufers nicht in einer Weise zu verwenden, die einen Zusammenhang mit therapeutischen, diagnostischen oder medizinischen Aktivitäten suggerieren könnte.
4. Sollte der Käufer unberechtigt Inhalte verbreiten, die die Wirksamkeit von Geräten für medizinische Zwecke suggerieren oder den Ruf des Unternehmens schädigen, behält sich der Verkäufer das Recht vor, den Vertrag sofort zu kündigen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen und die zuständigen Aufsichtsbehörden zu benachrichtigen.
5. Der Käufer ist nicht befugt, im Namen von NLA Systems Sp. z o. o. aufzutreten, Willenserklärungen abzugeben, Garantien zu geben oder sonstige Handlungen vorzunehmen, die rechtliche Folgen für den Verkäufer haben könnten.
6. Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer unverzüglich über jede Nutzung des Geräts zu informieren, die zu rechtlichen oder verwaltungsrechtlichen Schritten gegen eine der Parteien führen könnte.