Gesetzliche Bestimmungen

Rechtsbestimmungen

VERKAUFS- UND KOOPERATIONSBEDINGUNGEN MIT NLA SYSTEMS SP. Z O.O.

§ 1 – Allgemeine Bestimmungen

1. Diese Bestimmungen regeln die Bedingungen für den Verkauf von Produkten und die Erbringung von Dienstleistungen durch NLA Systems Sp. z o.o. mit Sitz in Bydgoszcz, ul. Fordońska 24B (KRS 0001112242, NIP 9532804488), im Folgenden als „Verkäufer" bezeichnet.

2. Diese Bestimmungen gelten für alle Transaktionen, die über die Website www.nla-systems.com, den Shop metatronstore.com, Werbeportale, direkte Geschäftskontakte sowie andere Formen der Zusammenarbeit abgewickelt werden.

3. Die Aufgabe einer Bestellung, die Abholung eines Produkts, die Teilnahme an einer Schulung oder die Unterzeichnung eines Vertrags stellt eine vollständige und bedingungslose Annahme dieser Bestimmungen dar.

§ 2 – Art der Geräte und Haftungsumfang

1. Die vom Verkäufer angebotenen Produkte, einschließlich METATRON, Plasma Therapy, Plasma Connect und PT-3, sind keine Medizinprodukte im Sinne des Gesetzes vom 20. Mai 2010 über Medizinprodukte.

2. Diese Geräte sind nicht zur Diagnose, Behandlung, Prävention oder Überwachung von Gesundheitszuständen im Sinne der akademischen Medizin bestimmt.

3. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass alle Entscheidungen bezüglich der Nutzung des Geräts eigenständig und auf eigenes Risiko getroffen werden, in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen in Polen und der Europäischen Union.

4. Der Verkäufer haftet nicht für Folgen, die sich aus der Nutzung der Produkte in einer Weise ergeben, die nicht mit ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch, den Anweisungen oder den geltenden Rechtsvorschriften vereinbar ist.

§ 3 – Garantie

1. Die Produkte sind durch eine Garantie für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Lieferdatum oder der Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls abgedeckt.

2. Von der Garantie ausgeschlossen sind:

  • Verschleißteile (Lampen, Gehäuse, Kabel, Polster, Sicherungen, Abdeckungen usw.),
  • Schäden, die durch nicht autorisierte Reparaturen, Modifikationen oder Eingriffe in das Gerät entstanden sind,
  • Transportschäden, die auf unsachgemäße Verpackung oder fehlende Versandversicherung zurückzuführen sind.

3. Im Falle einer Garantiereparatur ist der Käufer verpflichtet, die Sendung versichert, mit dem Vermerk „Vorsicht", zum auf dem Brutto-Kaufbeleg angegebenen Wert zu versenden.

§ 4 – Haftungsbeschränkung

1. Der Verkäufer übernimmt keine Garantie für die mit dem Gerät erzielten Ergebnisse und haftet nicht für Nebenwirkungen, finanzielle Verluste, Betriebsunterbrechungen oder mittelbare Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung des Geräts.

2. Der Käufer verpflichtet sich, die Produkte auf eigenes Risiko zu nutzen. Dritte, die das Gerät mit seiner Zustimmung nutzen, sind nicht berechtigt, Ansprüche gegen den Verkäufer geltend zu machen.

3. Der Käufer bestätigt, dass er die Art und den Zweck der vom Verkäufer angebotenen Geräte versteht und dass diese keinen Ersatz für medizinische Verfahren gemäß dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft darstellen.

§ 5 – Widerruf des Vertrags

1. Der Käufer, der Verbraucher ist, hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag des Warenempfangs vom Vertrag zurückzutreten.

2. Im Falle eines Widerrufs wird jeder angebrochene Tag der Produktnutzung ab dem 15. Tag als Miete in Höhe von 150 PLN brutto pro Tag behandelt.

3. Die Rücksendung der Ware muss vollständig, in unversehrtem Zustand und in ordnungsgemäß gesicherter und versicherter Verpackung erfolgen.

4. Kosten für zusätzliche Dienstleistungen, Konfiguration, Schulungen, Aktivierung, Kalibrierung sowie Anfahrtskosten werden nicht erstattet.


§ 6 – Ausschluss des Widerrufsrechts

1. Gemäß Art. 38, Punkt 13 des Gesetzes vom 30. Mai 2014 über Verbraucherrechte (Gesetzblatt von 2020, Pos. 287) steht dem Verbraucher kein Widerrufsrecht zu:


  • bei der Lieferung digitaler Inhalte, die nicht auf einem materiellen Datenträger geliefert werden, wenn die Leistungserbringung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers und nach Information über den Verlust des Widerrufsrechts begonnen hat,
  • bei der Erbringung von Dienstleistungen, die mit Zustimmung des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbracht wurden,
  • nach Beginn von Schulungs-, Konfigurations-, Kalibrierungs- oder Beratungsdienstleistungen,
  • bei Beginn der Gerätemiete.

Die vorstehenden Bestimmungen stellen die Umsetzung der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher dar.


§ 7 – Pflichten des Käufers

1. Der Käufer verpflichtet sich, die Geräte gemäß den Anweisungen, Vorschriften und dem geltenden Recht zu nutzen.

2. Der Käufer darf nicht werben oder suggerieren, dass die vom Verkäufer angebotenen Geräte diagnostische, therapeutische oder heilende Eigenschaften im Sinne der Vorschriften über Gesundheitsleistungen besitzen.


§ 8 – Erklärung

1. Bei jedem Abschluss eines Kaufvertrags, bei der Unterzeichnung eines Abnahmeprotokolls, bei Beginn einer Schulung oder bei Aufnahme jeder anderen Form der Zusammenarbeit ist der Käufer verpflichtet, persönlich eine Erklärung zu unterzeichnen, in der er:


  • bestätigt, dass er diese Bestimmungen gelesen hat und sie vorbehaltlos akzeptiert,
  • auf alle Ansprüche gegenüber dem Verkäufer und mit ihm verbundenen Unternehmen verzichtet, sowohl gegenwärtige als auch zukünftige, die sich aus dem Kauf, der Nutzung oder der Weitergabe von Produkten ergeben können.

§ 9 – Haftung für Marketingaktivitäten

1. Der Käufer trägt die alleinige Verantwortung für alle Werbe-, Promotions- und Informationsaktivitäten im Zusammenhang mit den vom Verkäufer angebotenen Geräten, insbesondere für die Andeutung ihrer Wirksamkeit im Gesundheitsbereich.

2. Im Falle eines Gesetzesverstoßes durch den Käufer oder Personen, die mit seiner Zustimmung handeln, trägt der Käufer die volle zivil-, verwaltungs- und finanzrechtliche Haftung.

3. Aus Handlungen des Käufers, die darin bestehen, den Geräten gesundheitliche, therapeutische oder medizinische Eigenschaften zuzuschreiben, können keine Ansprüche gegen den Verkäufer entstehen.


§ 10 – Schlussbestimmungen

1. Alle Streitigkeiten werden von dem für den Sitz des Verkäufers zuständigen Gericht beigelegt.

2. Die Bestimmungen können im Zusammenhang mit Gesetzesänderungen aktualisiert werden – die aktuelle Fassung ist auf www.nla-systems.com verfügbar.

3. Diese Bestimmungen sind integraler Bestandteil jedes mit dem Verkäufer geschlossenen Vertrags, unabhängig von der Form der Transaktion.


§ 11 – Sicherheitsbestimmungen

1. NLA Systems Sp. z o.o. erklärt, dass alle dem Käufer mündlich, schriftlich oder elektronisch im Rahmen von Präsentationen, Geschäftsgesprächen, Schulungen, Anweisungen, Werbe- oder Informationsmaterialien übermittelten Informationen ausschließlich informativen Charakter haben und keine medizinische, diagnostische oder therapeutische Beratung darstellen.

2. Alle dem Käufer zur Verfügung gestellten Schulungsmaterialien, Bedienungsanleitungen, Grafiken, Präsentationen und Know-how sind geistiges Eigentum des Verkäufers und dürfen ohne schriftliche Genehmigung des Verkäufers nicht kopiert, modifiziert, verbreitet oder Dritten zugänglich gemacht werden.

3. Der Käufer verpflichtet sich, die Marken, Handelsnamen, Logos, Produktbezeichnungen oder Werbematerialien des Verkäufers nicht in einer Weise zu verwenden, die einen Zusammenhang mit therapeutischen, diagnostischen oder medizinischen Tätigkeiten suggeriert.

4. Im Falle einer rechtswidrigen Verbreitung von Inhalten durch den Käufer, die die Wirksamkeit der Geräte für medizinische Zwecke suggerieren oder den guten Ruf des Unternehmens schädigen, behält sich der Verkäufer das Recht vor, den Vertrag sofort zu kündigen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen und die zuständigen Aufsichtsbehörden zu benachrichtigen.

5. Der Käufer ist nicht befugt, im Namen von NLA Systems Sp. z o.o. aufzutreten, Willenserklärungen abzugeben, Garantien zu erteilen oder andere Handlungen vorzunehmen, die rechtliche Folgen für den Verkäufer haben können.

6. Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer unverzüglich über jede Nutzung des Geräts zu informieren, die zur Einleitung von Gerichts- oder Verwaltungsverfahren gegen eine der Parteien führen kann.